 |
PLS
LernStudio - Sprachreisen
AGB
Anmeldung:
Die
Anmeldung bedarf der schriftlichen Form. Der Kunde erhält eine
Anmeldebestätigung/ Rechnung. Bei der Anmeldung wird eine
Anzahlung von 30 % des Engeltes bezahlt, der Rest ist 30 Tage vor
Beginn der Veranstaltung fällig. Der Anspruch des Kunden auf
Inanspruchnahme der Leistungen entsteht erst mit vollständiger
Zahlung des Entgeltes.
Rücktritt:
Der
Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung durch schriftliche
Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich
für den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ist der
Zugang bei der Firma PLS LernStudio. Der Kunde zahlt im Falle des
Rücktritts eine pauschale Entschädigung nach § 651 i
Abs.3 BGB: Bei Rücktritt bis max. 15 Tage vor Seminarbeginn 30%
des Entgeltes; bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor
Seminarbeginn 55% des Entgeltes. Bei Nichterscheinen oder Abbruch
während der Reise/des Seminars ist die volle Gebühr fällig.
Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung einen
Ersatzteilnehmer stellen: In diesem Fall entsteht keine
Entschädigung. Die Firma PLS LernStudio hat ein
Widerspruchsrecht gem. § 651 b Abs.1 BGB. Der Kunde und der
Ersatzteilnehmer haften gem. § 651b Abs.2 BGB als
Gesamtschuldner. Sofern der Kunde nachweist, dass der Schaden, den
die Firma PLS LernStudio durch den Rücktritt/ das Fernbleiben
erlitten hat, geringer ist als die Staffelung vorsieht oder gar nicht
entstanden ist, so reduziert sich die Entschädigung
dementsprechend.
Terminänderung:
Die
Firma PLS LernStudio hat das Recht, den Termin für die Reise
oder das Seminar zu verlegen, wenn die Teilnehmerzahl zu gering ist
(mindest Teilnehmerzahl: 3 Personen). Die Firma PLS LernStudio gibt
dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Terminbeginn
die Verlegung und den Ersatztermin bekannt.
Höhere
Gewalt: Die
Firma PLS LernStudio hat das Recht, eine Veranstaltung wegen
unvorhergesehener Ereignisse (höhere Gewalt) abzusagen. In
diesem Fall wird das gezahlte Entgelt zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung:
Die
Firma PLS LernStudio haftet nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Hinsichtlich des Verschuldens eines
Leistungsträgers ist die Haftung gem. § 651 h BGB auf das
dreifache Entgelt beschränkt (ausgenommen Körperschäden).
Geltendmachung
von Ansprüchen: Es
gilt gem. § 651 g BGB die Ausschlussfrist von einem Monat. Für
die Verjährungsfrist nach 651 g Abs. 2 BGB gilt ein Jahr.
Geltendes
Recht: Zwischen
den Parteien findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist
München.
|
 |