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PLS LernStudio - Sprachreisen - AGB


PLS LernStudio - Sprachreisen

AGB

Anmeldung:

Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form. Der Kunde erhält eine Anmeldebestätigung/ Rechnung. Bei der Anmeldung wird eine Anzahlung von 30 % des Engeltes bezahlt, der Rest ist 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig. Der Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen entsteht erst mit vollständiger Zahlung des Entgeltes.


Rücktritt:
Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ist der Zugang bei der Firma PLS LernStudio. Der Kunde zahlt im Falle des Rücktritts eine pauschale Entschädigung nach § 651 i Abs.3 BGB: Bei Rücktritt bis max. 15 Tage vor Seminarbeginn 30% des Entgeltes; bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn 55% des Entgeltes. Bei Nichterscheinen oder Abbruch während der Reise/des Seminars ist die volle Gebühr fällig. Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung einen Ersatzteilnehmer stellen: In diesem Fall entsteht keine Entschädigung. Die Firma PLS LernStudio hat ein Widerspruchsrecht gem. § 651 b Abs.1 BGB. Der Kunde und der Ersatzteilnehmer haften gem. § 651b Abs.2 BGB als Gesamtschuldner. Sofern der Kunde nachweist, dass der Schaden, den die Firma PLS LernStudio durch den Rücktritt/ das Fernbleiben erlitten hat, geringer ist als die Staffelung vorsieht oder gar nicht entstanden ist, so reduziert sich die Entschädigung dementsprechend.

Terminänderung:
Die Firma PLS LernStudio hat das Recht, den Termin für die Reise oder das Seminar zu verlegen, wenn die Teilnehmerzahl zu gering ist (mindest Teilnehmerzahl: 3 Personen). Die Firma PLS LernStudio gibt dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Terminbeginn die Verlegung und den Ersatztermin bekannt.

Höhere Gewalt:
Die Firma PLS LernStudio hat das Recht, eine Veranstaltung wegen unvorhergesehener Ereignisse (höhere Gewalt) abzusagen. In diesem Fall wird das gezahlte Entgelt zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Haftung:
Die Firma PLS LernStudio haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hinsichtlich des Verschuldens eines Leistungsträgers ist die Haftung gem. § 651 h BGB auf das dreifache Entgelt beschränkt (ausgenommen Körperschäden).

Geltendmachung von Ansprüchen:
Es gilt gem. § 651 g BGB die Ausschlussfrist von einem Monat. Für die Verjährungsfrist nach 651 g Abs. 2 BGB gilt ein Jahr.

Geltendes Recht:
Zwischen den Parteien findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist München.


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